Grundkurs Verwaltungsrecht für bev. Bezirksschornsteinfeger Modul 4 – 5 vom 5-Tage Kurs / 2 Tage / RA . Seidel
Inhalte:
Seit fast 17 Jahren ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nunmehr in Kraft. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 17.07.2017 ergaben sich bereits erste, wichtige praxisrelevante Neuerungen. Die zweite große Novellierung durch das Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung vom 03.04.2025 soll die zukunftsbezogene Transformation im Wärmemarkt unterstützen und dem allgemeinen Fachkräftemangel begegnen (insbesondere durch die Stellvertreterregelung). Zudem sollen eine Reihe von kleineren Änderungen das Schornsteinfegerwesen in Teilbereichen weiter flexibilisieren und digitalisieren. Diese Veranstaltung dient dem Erfahrungsaustausch und der Vertiefung spezieller Fragen des Schornsteinfeger-Handwerksrechts, stellt zugleich jedoch auch den Bezug zu verwaltungsverfahrensrechtlichen Problemstellungen her und bietet zielführende Lösungen für die tägliche Praxis.
Tag 4 – Das Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz als Vorbereitung für den Erlass von Verwaltungsakten – Anforderungen an die Begründung von Verwaltungsakten insbesondere bei Ermessensentscheidungen – Die Bedeutung der richtigen Adressierung für Bekanntgabe, Zustellung und Wirksamkeit des Feuerstättenbescheids, Besonderheiten der Adressierung bei zusammengefassten Bescheiden – Fehlerquellen von Verwaltungsakten und ihre Folgen – Die Korrektur fehlerhafter Feuerstättenbescheide – Ergänzungs- und Änderungsbescheide – Fragen der Kehrbezirksübergabe und Ersatzanspruch des – Nachfolgers gegen den Vorgänger nach § 19 Abs. 3 S. 3 SchfHwG
Tag 5 – Änderungen KÜO 2025 – Bescheid bei Ablehnung der Herabsetzung der Kehrhäufigkeit bei erkennbar rückstandsarmer Verbrennung, § 1 Abs. 5a KÜO, 1.4 Anlage 3 zu § 6 – Überprüfungen und Gebühren nach GEG insbesondere bei Außerbetriebnahme von Heizkesseln, Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Nachrüstung von Zentralheizungen – Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 Abs. 2 SchfHwG – Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Rahmen von Mängelmeldungen – Der Gefahrbegriff im Schornsteinfegerrecht vor allem bei nicht turnusgemäß durchgeführten Feuerstättenschauen
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Seidel
Teilnehmeranzahl: min. 10, max. 15 in der Innung (Schulung nach § 11 Nr. 2 BTV)
Schulungsgebühr: Mitglieder 1.150 € / Nichtmitglieder: 2.000 € – Gesamtpreis 5 Tages Kurs
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung
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