Grundkurs Verwaltungsrecht für bev. Bezirksschornsteinfeger Modul 4 – 5 vom 5-Tage Kurs / 2 Tage / RA Dr. Seidel
Inhalte:
Tag 4 – Das Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz als Vorbereitung für den Erlass von Verwaltungsakten – Anforderungen an die Begründung von Verwaltungsakten insbesondere bei Ermessensentscheidungen – Die Bedeutung der richtigen Adressierung für Bekanntgabe, Zustellung und Wirksamkeit des Feuerstättenbescheids, Besonderheiten der Adressierung bei zusammengefassten Bescheiden – Fehlerquellen von Verwaltungsakten und ihre Folgen – Die Korrektur fehlerhafter Feuerstättenbescheide – Ergänzungs- und Änderungsbescheide – Fragen der Kehrbezirksübergabe und Ersatzanspruch des – Nachfolgers gegen den Vorgänger nach § 19 Abs. 3 S. 3 SchfHwG
Tag 5 – Änderungen KÜO 2025 – Bescheid bei Ablehnung der Herabsetzung der Kehrhäufigkeit bei erkennbar rückstandsarmer Verbrennung, § 1 Abs. 5a KÜO, 1.4 Anlage 3 zu § 6 – Überprüfungen und Gebühren nach GEG insbesondere bei Außerbetriebnahme von Heizkesseln, Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Nachrüstung von Zentralheizungen – Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 Abs. 2 SchfHwG – Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Rahmen von Mängelmeldungen – Der Gefahrbegriff im Schornsteinfegerrecht vor allem bei nicht turnusgemäß durchgeführten Feuerstättenschauen
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Seidel
Teilnehmeranzahl: min. 10, max. 15 in der Innung (Schulung nach § 11 Nr. 2 BTV)
Schulungsgebühr: Mitglieder 1.150 € / Nichtmitglieder: 2.000 € – Gesamtpreis 5 Tages Kurs
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung
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