Grundkurs Verwaltungsrecht für bev. Bezirksschornsteinfeger Modul 1 – 3 vom 5 Tage Kurs / 3 Tage / RA Dr. Seidel
Inhalte:
Tag 1– Schornsteinfeger- Handwerksgesetz 2025 – Vertretung für die Feuerstättenschau, Voraussetzungen, Bestellung, Aufgaben, arbeits- und haftungsrechtliche Folgen – Digitalisiertes Formblattverfahren und Vollmachtserteilung des Eigentümers an den ausführenden Betrieb – – Hoheitliche Amtspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers aus § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 5 SchfHwG — Wettbewerbsrechtliche Probleme sog. Hinweisschreiben an Eigentümer im Rahmen von § 4 SchfHwG — Kommissarische Verwaltung und Vertretung nach §§ 10 und 11 SchfHwG — Mangelnde Verwaltungsaktsqualität vor allem hoheitlicher Rechnungen, von Mängelbeseitigungsaufforderungen und Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit nach den Landesbauordnungen und Hinweisen nach § 97 Abs. 3 GEG
Tag 2 – Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Bundes- und Landesrecht, insbesondere das Verhältnis von SchfHwG, GEG, KÜO, und Verwaltungsverfahrensgesetz – Inhalt und Bedeutung der Normenhierarchie — Aktuelle Probleme der Außerbetriebnahme nach § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV — Das Verhältnis unbenutzter, aber betriebsbereiter Feuerstätten nach Nr. 1.9 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 KÜO in Abgrenzung zur Stilllegung – Ende der Wirksamkeit von Verwaltungsakten – Die Verletzung von Amtspflichten und die Haftung nach § 839 BGB – Erfordernisse einer rechtmäßigen Kehrbezirksübergabe — Aktuelle Rechtsprechung
Tag 3 – Anwendungsbereich und Systematik des Verwaltungsverfahrensgesetzes und sein Verhältnis v.a. zu SchfHwG, GEG, und KÜO – Die Unterscheidung in Außen- und Innenverhältnis – Beleihung als Teil mittelbarer Staatsverwaltung und funktionaler Behördenbegriff im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze – Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes, v.a. Nichtförmlichkeit, Untersuchungsgrundsatz, Besorgnis der Befangenheit, Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Amtshilfe – Besonderheiten des Feuerstättenbescheids als Mittel der Massenverwaltung – Hinreichende Bestimmtheit und Regelungswirkung von Verwaltungsakten, Abgrenzung zu vorläufigen Verfahrenshandlungen
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Seidel
Teilnehmeranzahl: min. 10, max. 15 in der Innung (Schulung nach § 11 Nr. 2 BTV)
Schulungsgebühr: Mitglieder 1.150 € / Nichtmitglieder: 2.000 € Gesamtpreis 5 Tages Kurs
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung
Hier klicken, um das Anmeldeformular zu öffnen und auszufüllen!