Grundkurs Verwaltungsrecht für bev. Bezirksschornsteinfeger Modul 1 – 3 vom 5 Tage Kurs / 3 Tage / RA Seidel
Inhalte:
Seit fast 17 Jahren ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nunmehr in Kraft. Mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 17.07.2017 ergaben sich bereits erste, wichtige praxisrelevante Neuerungen. Die zweite große Novellierung durch das Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung vom 03.04.2025 soll die zukunftsbezogene Transformation im Wärmemarkt unterstützen und dem allgemeinen Fachkräftemangel begegnen (insbesondere durch die Stellvertreterregelung). Zudem sollen eine Reihe von kleineren Änderungen das Schornsteinfegerwesen in Teilbereichen weiter flexibilisieren und digitalisieren. Diese Veranstaltung dient dem Erfahrungsaustausch und der Vertiefung spezieller Fragen des Schornsteinfeger-Handwerksrechts, stellt zugleich jedoch auch den Bezug zu verwaltungsverfahrensrechtlichen Problemstellungen her und bietet zielführende Lösungen für die tägliche Praxis.
Tag 1– Schornsteinfeger- Handwerksgesetz 2025 – Vertretung für die Feuerstättenschau, Voraussetzungen, Bestellung, Aufgaben, arbeits- und haftungsrechtliche Folgen – Digitalisiertes Formblattverfahren und Vollmachtserteilung des Eigentümers an den ausführenden Betrieb – – Hoheitliche Amtspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers aus § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 5 SchfHwG — Wettbewerbsrechtliche Probleme sog. Hinweisschreiben an Eigentümer im Rahmen von § 4 SchfHwG — Kommissarische Verwaltung und Vertretung nach §§ 10 und 11 SchfHwG — Mangelnde Verwaltungsaktsqualität vor allem hoheitlicher Rechnungen, von Mängelbeseitigungsaufforderungen und Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit nach den Landesbauordnungen und Hinweisen nach § 97 Abs. 3 GEG
Tag 2 – Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Bundes- und Landesrecht, insbesondere das Verhältnis von SchfHwG, GEG, KÜO, und Verwaltungsverfahrensgesetz – Inhalt und Bedeutung der Normenhierarchie — Aktuelle Probleme der Außerbetriebnahme nach § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV — Das Verhältnis unbenutzter, aber betriebsbereiter Feuerstätten nach Nr. 1.9 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 KÜO in Abgrenzung zur Stilllegung – Ende der Wirksamkeit von Verwaltungsakten – Die Verletzung von Amtspflichten und die Haftung nach § 839 BGB – Erfordernisse einer rechtmäßigen Kehrbezirksübergabe — Aktuelle Rechtsprechung
Tag 3 – Anwendungsbereich und Systematik des Verwaltungsverfahrensgesetzes und sein Verhältnis v.a. zu SchfHwG, GEG, und KÜO – Die Unterscheidung in Außen- und Innenverhältnis – Beleihung als Teil mittelbarer Staatsverwaltung und funktionaler Behördenbegriff im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze – Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes, v.a. Nichtförmlichkeit, Untersuchungsgrundsatz, Besorgnis der Befangenheit, Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Amtshilfe – Besonderheiten des Feuerstättenbescheids als Mittel der Massenverwaltung – Hinreichende Bestimmtheit und Regelungswirkung von Verwaltungsakten, Abgrenzung zu vorläufigen Verfahrenshandlungen
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Seidel
Teilnehmeranzahl: min. 10, max. 15 in der Innung (Schulung nach § 11 Nr. 2 BTV)
Schulungsgebühr: Mitglieder 1.150 € / Nichtmitglieder: 2.000 € Gesamtpreis 5 Tages Kurs
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung
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