Neue Gesetzgebung und Rechtsprechung im Schornsteinfegerrecht / RA Dr. Karsten Felske / nach BTV
Inhalt:
Ziel des Kurses ist die Darstellung der komplexen Änderungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und der bereits ergangenen Änderungen der Kehr- und Überprüfungsordnung. In diesem Zusammenhang soll insbesondere besprochen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten sich aus den Neuerungen ergeben und welche Veränderungen der täglichen Praxis daraus resultieren. Für welche Tätigkeiten kann ein Meistergeselle eingesetzt werden, wer darf die Arbeiten in der Ersatzvornahme ausführen und wie ist die neue Stellvertreterregelung ausgestaltet? Ein weiterer Schwerpunkt des Kurses wird das neue Formblattverfahren sein. Darüber hinaus sollen auch praktische Themen- und Problemfelder, die in der täglichen Arbeit des Bezirksbevollmächtigten immer wieder vorkommen, angesprochen werden. Wie ist z. B. mit Feuerstätten umzugehen, die sich im Rahmen einer Ersatzvornahme, Feuerstättenschau oder bei der Durchführung einer freien Tätigkeit als nicht betriebsbereit herausstellen? Wie ist der Mängelbegriff des § 5 SchfHwG zu verstehen? Wann liegen „einfache“ Mängel oder Mängel vor, durch die unmittelbare Gefahren für die Betriebs- und Brandsicherheit oder schädliche Umwelteinwirkungen drohen? Wann sind Daten im Kehrbuch zu löschen und welche Daten sind an den Vertreter oder den Nachfolger im Amt zu übergeben? Eine detaillierte Darstellung der aktuellen Rechtsprechung aus dem Schornsteinfegerrecht rundet den Kurs ab. Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden können.
Dozent: Dr. Karsten Felske
Dauer: Ganztagsschulung / 8 UE
Teilnehmerzahl: min. 7 / max. 20 in der Innung
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat
Schulungsgebühren: 280 € Mitglieder / 500 € Nichtmitglieder
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