Rechtssicheres Auftreten gegenüber schwierigen Kunden und der Aufsichtsbehörde / RA Dr. Karsten Felske / nach BTV
Inhalt:
Dieser auf spezielle Fragestellungen zugeschnittene Kurs verfolgt das Ziel, rechtliche Lösungen und faktische Möglichkeiten im Umgang mit schwierigen Kunden und der Aufsichtsbehörde darzustellen. Neben der Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten des Bevollmächtigten gegenüber dem Eigentümer besteht ein weiterer Schwerpunkt in der Darstellung der Lösungsansätze, die sich für den Bevollmächtigten aus dem Schornsteinfegerrecht gegenüber der Aufsichtsbehörde ergeben.
Unter welchen Umständen darf die Aufsichtsbehörde eine Überprüfung des Kehrbezirks anordnen? Kann die Aufsichtsbehörde dem Bevollmächtigten bezgl. der Art und Weise der Verwaltung des Kehrbezirks einzelne Weisungen erteilen? Wer haftet in welchem Umfang für die Übergabe eines fehlerhaften Kehrbuchs? Hat die Zweitbescheidsbehörde das Recht im Zweitbescheidsverfahren den Feuerstättenbescheid des Bevollmächtigten auf Rechtmäßigkeit zu „kontrollieren“ und unter welchen Umständen darf die Zweitbescheidsbehörde die Einleitung eines Zweitbescheidsverfahrens wegen formeller oder materieller Mängel des Feuerstättenbescheides verweigern? Darf ich gegen den Willen des Eigentümers ein Grundstück betreten und welche weiteren Voraussetzungen müssen z. B. vorliegen, damit eine Anlassbezogene Überprüfung von Fasssaunen, Wohnwagen und Tiny-Häusern durchgeführt werden kann? Diese und noch weitere spannende Fragen sollen in diesem Kurs besprochen werden. Komplettiert wird das Seminar u. a. durch die Beantwortung von Fragen zum Gebühreneinzug, dem Mängelverfahren und der hoheitlichen Bauabnahme. Eine intensive Besprechung von aktuellen Urteilen zum Schornsteinfegerrecht runden dieses Themengebiet ab. Für die Kursteilnehmer besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragestellungen an den Dozenten zu richten, die dann im Kurs besprochen werden können.
Dozent: Dr. Karsten Felske
Dauer: Ganztagsschulung / 8 UE
Teilnehmerzahl: min. 7 / max. 20 in der Innung
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat
Schulungsgebühren: 280 € Mitglieder / 500 € Nichtmitglieder
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