Datenschutz für bevollmächtigete Bezirksschornsteinfeger / RA Dr. Karsten Felske / nach BTV
Inhalt:
Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kommen auf den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger diverse Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der zum Teil äußerst komplexen neuen Gesetzeslage erfordern. Bestehende Verfahrensabläufe müssen überdacht, vorhandene Datenverarbeitungen angepasst und neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Die DS-GVO führt zudem Instrumente ein, die weit über den bisherigen Rechtsrahmen hinausgehen. Neben neuen Vorschriften zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Datensicherung im Betrieb sind es insbesondere neue formelle Anforderungen, wie die Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Information der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person, die auf Dauer dazu führen werden, dass sich kein Schornsteinfegerbetrieb mehr diesem Thema verschließen kann. Beispielsweise ist jeder Schornsteinfeger bereits seit dem 25.05.2018 in bestimmten Fällen zwingend verpflichtet, mit dem Anbieter von Softwarelösungen datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Durch die Aufteilung der Leistungen eines Schornsteinfegerbetriebs in einen hoheitlichen und einen freien Teil ergeben sich weitere datenschutzrechtliche Fragestellungen, die im Einklang mit dem Trennungsgebot zu lösen sind. Darüber hinaus werden die Grundlagen der rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten, die Erteilung von wirksamen Einwilligungserklärungen sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Weitergabe an Dritte besprochen.
In diesem Zusammenhang werden auch Lösungen aufgezeigt, wie die Übergabe der privaten Kundendaten eines Kaminkehrerbetriebs an einen Nachfolger datenschutzkonform ohne die Nutzung der Kehrbuchdaten ausgestaltet werden kann.
Die zur Umsetzung der DS-GVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Formblätter werden im Rahmen des Seminars vorgestellt und ausführlich besprochen.
Dozent: Dr. Karsten Felske
Dauer: Ganztagsschulung / 8 UE
Teilnehmerzahl: min. 7 / max. 20 in der Innung
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat
Schulungsgebühren: 280 € Mitglieder / 500 € Nichtmitglieder
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