Grundkurs Verwaltungsrecht für bev. Bezirksschornsteinfeger Modul 1 – 5 / 5 Tage / RA Dr. Schiera

Inhalte:

Tag 1– Schornsteinfeger- Handwerksgesetz 2025 – Vertretung für die Feuerstättenschau, Voraussetzungen, Bestellung, Aufgaben, arbeits- und haftungsrechtliche Folgen – Digitalisiertes Formblattverfahren und Vollmachtserteilung des Eigentümers an den ausführenden Betrieb – – Hoheitliche Amtspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers aus § 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 5 SchfHwG — Wettbewerbsrechtliche Probleme sog. Hinweisschreiben an Eigentümer im Rahmen von § 4 SchfHwG — Kommissarische Verwaltung und Vertretung nach §§ 10 und 11 SchfHwG — Mangelnde Verwaltungsaktsqualität vor allem hoheitlicher Rechnungen, von Mängelbeseitigungsaufforderungen und Bescheinigungen über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit nach den Landesbauordnungen und Hinweisen nach § 97  Abs. 3 GEG

Tag 2 – Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Bundes- und Landesrecht, insbesondere das Verhältnis von SchfHwG, GEG,   KÜO, und Verwaltungsverfahrensgesetz – Inhalt und Bedeutung der Normenhierarchie — Aktuelle Probleme der Außerbetriebnahme nach § 26 Abs. 2 der 1. BImSchV — Das Verhältnis unbenutzter, aber betriebsbereiter Feuerstätten nach Nr. 1.9 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 KÜO in Abgrenzung zur Stilllegung – Ende der Wirksamkeit von Verwaltungsakten – Die Verletzung von Amtspflichten und die Haftung nach § 839 BGB – Erfordernisse einer rechtmäßigen Kehrbezirksübergabe — Aktuelle Rechtsprechung

Tag 3 – Anwendungsbereich und Systematik des Verwaltungsverfahrensgesetzes und sein Verhältnis v.a. zu SchfHwG, GEG, und KÜO – Die Unterscheidung in Außen- und Innenverhältnis – Beleihung als Teil mittelbarer Staatsverwaltung und funktionaler Behördenbegriff im Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze – Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensgesetzes, v.a. Nichtförmlichkeit, Untersuchungsgrundsatz, Besorgnis der Befangenheit, Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Amtshilfe – Besonderheiten des Feuerstättenbescheids als Mittel der Massenverwaltung – Hinreichende Bestimmtheit und Regelungswirkung von Verwaltungsakten, Abgrenzung zu vorläufigen Verfahrenshandlungen

Tag 4 – Das Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz als Vorbereitung für den Erlass von Verwaltungsakten – Anforderungen an die Begründung von Verwaltungsakten insbesondere bei Ermessensentscheidungen – Die Bedeutung der richtigen Adressierung für Bekanntgabe, Zustellung und Wirksamkeit des Feuerstättenbescheids, Besonderheiten  der Adressierung bei zusammengefassten Bescheiden –  Fehlerquellen von Verwaltungsakten und ihre Folgen – Die Korrektur fehlerhafter Feuerstättenbescheide – Ergänzungs- und Änderungsbescheide – Fragen der Kehrbezirksübergabe und Ersatzanspruch des –  Nachfolgers gegen den Vorgänger nach § 19 Abs. 3 S. 3 SchfHwG

Tag 5 – Änderungen KÜO 2025 – Bescheid bei Ablehnung der Herabsetzung der Kehrhäufigkeit bei erkennbar rückstandsarmer Verbrennung, § 1 Abs. 5a KÜO, 1.4 Anlage 3 zu § 6 – Überprüfungen und Gebühren nach GEG insbesondere bei Außerbetriebnahme von Heizkesseln, Dämmung von   Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Nachrüstung von Zentralheizungen – Vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 Abs. 2 SchfHwG – Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im Rahmen von Mängelmeldungen – Der Gefahrbegriff im Schornsteinfegerrecht vor allem bei nicht turnusgemäß durchgeführten Feuerstättenschauen

Dozent: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Schira
Teilnehmeranzahl: min. 10, max. 15 in der Innung (Schulung nach § 11 Nr. 2 BTV)
Schulungsgebühr:  Mitglieder 1.150 € / Nichtmitglieder: 2.000 €
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung

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Datum

Okt. 20 - 24 2025

Uhrzeit

8:00 - 15:00

Kosten

1.150,00€

Veranstaltungsort

Schornsteinfeger-Innung in Berlin
Westfälische Straße 87, 10709 Berlin
Kategorie

Veranstalter

Schornsteinfeger-Innung in Berlin

Kontakt
Westfälische Straße 87
10709 Berlin
Tel.: 030 / 860 98 20
Fax: 030 / 873 11 19
Email: info@schornsteinfeger-berlin.de

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Mittwoch: 9–15 Uhr
Termine nach Vereinbarung