Abnahmen von Feuerungsanlagen / U. Rieke / nach BTV
Inhalt:
Aufstellen von Feuerstätten und der Beurteilung der sicheren Benutzbarkeit. Was hat der Schornsteinfeger oder der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Beratung, evtl. Baubegleitung und hinterher bei der Abnahme alles zu beachten. Die baurechtliche Betrachtung wird ebenso mit einbezogen wie die verwaltungsrechtliche und haftungsrechtliche. Dabei werden alle Themen von der Verbrennungsluftversorgung über Anforderungen an Abgasanlagen, Berechnung von Abgasanlagen, bis zur Abgasmündung in diesem Seminar behandelt. Weiterhin geht dieses Seminar auf alle Brennstoffe ein und behandelt die Besonderheiten von gasförmigen, flüssigen und festen Brennstoffen.
Einführung ins Seminar, Bedeutung der Bauabnahme durch den b.BSF, allgemeine gesetzliche Bestimmungen von Muster Feu-Vo bis MVTBB, Allgemeine Anforderungen bei der Aufstellung von Feuerungsanlagen, Beurteilungskriterien des ZIV, Abnahme durch den bev. Bezirksschornsteinfeger, Beachtung der relevanten Vorschriften aus den Einbauanleitungen, Besonderheiten der verschiedenen Brennstoffe und Verantwortung des b.BSF
Dozent: Ulrich Rieke, gepr.Sachverständiger im Schornsteinfegerhandwerk
Teilnehmeranzahl: min. 7, max. 10
Schulungsgebühren: 200 € Mitglieder / 360 € Nichtmitglieder
Abschluss: Teilnahme – Zertifikat – Innung
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